Der Vorstand
| Der Verbandsvorstand wurde von der
Delegiertenversammlung am 26. November 2011 für die Dauer von 4 Jahren
gewählt. Der Kreisbrandmeister und der Kreisjugendwart sind gesetzte Mitglieder des Verbandsvorstandes. Die Geschäftsstelle wird vom Geschäftsführer geleitet. Der Geschäftsführer wurde am 21.01.2004 berufen. Er vertritt den Verband nach §30 BGB. Der Vorsitzende, die beiden Stellvertreter, der Kassenwart, der Geschäftsführer und der Kreisjugendwart bilden nach §13 der Satzung den geschäftsführenden Vorstand. Der geschäftsführende Vorstand ist Vorstand im Sinne des §26 BGB.
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